Kein Mensch denkt gerne an seinen Tod, bzw. an den eines Angehörigen. Meistens bringt ein plötzlicher Todesfall eine Familie in schwierige Situationen, da der Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen bei Vielen klare Überlegungen verhindert.
Benachrichtigen Sie nach Eintritt eines Sterbefalles den Hausarzt oder Notarzt. Dieser stellt den Totenschein aus. Bei einem Tod im Krankenhaus, im Senioren- oder Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheines. Anschließend rufen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens an. Dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Personalausweis des Verstorbenen
Totenschein
-Bei Ledigen : Geburtsurkunde
-Bei Verheirateten :Stammbuch
-Bei Geschiedenen : rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde oder Stammbuch
-Bei Verwitweten : Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners